Sinta.Care begleitet Sie sicher durch die österreichische Pflegefinanzierung.
Das Sinta-Prinzip der Eigenverantwortung
Bevor wir in die Details gehen, gilt ein Grundsatz unserer Zusammenarbeit:
Unsere Leistung: Sinta.Care verrechnet die vereinbarte Betreuungs- und Organisationsleistung transparent und nachvollziehbar.
Ihre Ansprüche: Pflegegeld, staatliche Zuschüsse und steuerliche Entlastungen sind persönliche Ansprüche der betreuten bzw. anspruchsberechtigten Person und werden nicht an Sinta.Care, sondern direkt an den Anspruchsberechtigten ausbezahlt.
Unser Support: Sinta.Care übernimmt nicht die rechtliche Antragstellung in Ihrem Namen. Wir unterstützen Sie jedoch umfassend bei der Vorbereitung: mit klaren Vertragsunterlagen, den erforderlichen Nachweisen, einer strukturierten Übersicht und einer verständlichen Einordnung der zuständigen Stellen.
Das Pflegegeld: die sieben Stufen der Unterstützung:
- Das Pflegegeld ist eine pauschale Geldleistung zur teilweisen Abdeckung pflegebedingter Mehraufwendungen.
- Es wird 12-mal jährlich, steuerfrei und einkommensunabhängig ausbezahlt.
- Voraussetzung ist grundsätzlich ein entsprechend festgestellter Pflegebedarf.
Pflegegeldstufe 1:
mehr als 65 Stunden Pflegebedarf pro Monat / monatlicher Betrag ab 1.1.2026: 206,20 EUR
Pflegegeldstufe 2:
mehr als 95 Stunden Pflegebedarf pro Monat / monatlicher Betrag ab 1.1.2026: 380,30 EUR
Pflegegeldstufe 3:
mehr als 120 Stunden Pflegebedarf pro Monat / monatlicher Betrag ab 1.1.2026: 592,60 EUR
Pflegegeldstufe 4:
mehr als 160 Stunden Pflegebedarf pro Monat / monatlicher Betrag ab 1.1.2026: 888,50 EUR
Pflegegeldstufe 5:
mehr als 180 Stunden Pflegebedarf pro Monat bei außergewöhnlichem Pflegeaufwand
Monatlicher Betrag ab 1.1.2026: 1.206,90 EUR
Pflegegeldstufe 6:
mehr als 180 Stunden Pflegebedarf pro Monat bei besonders hohem Betreuungsbedarf
Monatlicher Betrag ab 1.1.2026: 1.685,40 EUR
Pflegegeldstufe 7:
mehr als 180 Stunden Pflegebedarf pro Monat bei schwerster Beeinträchtigung
Monatlicher Betrag ab 1.1.2026: 2.214,80 EUR
Der Zuschuss zur 24-Stunden-Betreuung
Zusätzlich zum Pflegegeld kann unter bestimmten Voraussetzungen ein staatlicher Zuschuss zur 24-Stunden-Betreuung gewährt werden.
Wichtig: Diese Förderung setzt voraus, dass die Betreuung tatsächlich als 24-Stunden-Betreuung im Sinn des Hausbetreuungsgesetzes organisiert ist.
Mögliche Förderhöhe:
- bis zu 800,00 EUR pro Monat bei selbständigen Betreuungskräften
- bis zu 1.600,00 EUR pro Monat bei unselbständigen Betreuungskräften
Typische Voraussetzungen:
- zumindest Pflegegeldstufe 3
- bei Pflegegeldstufe 3 oder 4 zusätzliche Prüfung bzw. Bestätigung der Notwendigkeit
- Einsatz der Betreuungskräfte im gesetzlich relevanten Ausmaß
- Einhaltung der förderrechtlichen Einkommensgrenzen
- Vorliegen der erforderlichen Qualifikation bzw. Nachweise der Betreuungskraft
Ob diese Förderung im konkreten Fall greift, hängt daher immer von der konkreten Ausgestaltung des Betreuungsverhältnisses ab.
Die steuerliche Entlastung
Ein oft übersehener Punkt ist die steuerliche Berücksichtigung von Pflege- und Betreuungskosten. Kosten für Betreuung und Pflege können grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.
Dazu können – je nach Fall – insbesondere zählen:
- Kosten für Betreuungspersonal
- Kosten einer Träger- oder Vermittlungsorganisation
- sonstige unmittelbar pflegebedingte Aufwendungen
Wichtig ist dabei: Erhaltene steuerfreie Leistungen wie Pflegegeld oder Zuschüsse zur Betreuung sind von den geltend gemachten Kosten in Abzug zu bringen. Die tatsächliche steuerliche Entlastung hängt immer von der persönlichen steuerlichen Situation ab.
Sinta.Care darf keine Steuerberatung ersetzen, unterstützt Sie aber gerne dabei, die erforderlichen Unterlagen geordnet und nachvollziehbar aufzubereiten.
Beispielrechnung: Sinta.Lebensanker (24h)
Beispielhafte Monatsrechnung:
Sinta.Care Fixpreis (28 Tage): 6.330.- EUR
abzüglich Pflegegeld, zum Beispiel Stufe 4: 888,50 EUR
abzüglich möglicher Zuschuss 24-Stunden-Betreuung: 800,00 EUR
Möglicher verbleibender Eigenaufwand: 4.641,50 EUR
Eine mögliche zusätzliche steuerliche Entlastung ist in dieser Beispielrechnung noch nicht berücksichtigt!
Wichtiger Hinweis:
Die tatsächliche Förderhöhe und die tatsächliche finanzielle Entlastung hängen immer vom konkreten Einzelfall, der rechtlichen Struktur der Betreuung und der persönlichen Einkommens- bzw. Steuersituation ab.
Ihr Weg zur Förderung
Auch wenn die Antragstellung grundsätzlich in Ihrer Sphäre liegt, begleitet Sinta.Care Sie strukturiert durch den Prozess:
- Status-Check: Wir besprechen mit Ihnen die bestehende Betreuungssituation, die Pflegestufe und welche Förderwege überhaupt realistisch in Betracht kommen.
- Dokumenten-Service: Wir stellen Ihnen jene Unterlagen bereit, die aus dem Bereich von Sinta.Care erforderlich sind, etwa Vertragsunterlagen, Nachweise und betreuungsbezogene Dokumentation.
- Struktur und Orientierung: Wir zeigen Ihnen, welche Stelle typischerweise zuständig ist – etwa Pflegegeldstelle, Sozialministeriumservice oder Finanzamt.
- Saubere Vorbereitung: Unser Ziel ist nicht, Förderungen zu versprechen, sondern Ihren Weg dorthin so sauber, nachvollziehbar und vollständig wie möglich vorzubereiten.
Warum diese Transparenz für Sinta.Care entscheidend ist
- Sinta.Care steht für Betreuung mit Struktur, Klarheit und Verantwortung.
- Gerade bei einem sensiblen Thema wie Pflegefinanzierung ist es entscheidend, nicht mit Schlagworten zu arbeiten, sondern mit nachvollziehbaren Fakten.
Darum gilt für uns:
- keine unrealistischen Versprechen
- keine pauschalen Förderzusagen
- keine Unklarheit bei Preis, Leistung oder Zuständigkeit
- sondern ein sauber aufgebautes System, das Vertrauen verdient
Sinta.Care steht für finanzielle Klarheit, menschliche Begleitung und ein Betreuungssystem, das auch im rechtlichen und organisatorischen Detail Bestand haben soll.