Pflegegeld & Förderung Wien | Ihr Recht auf finanzielle Unterstützung

Sinta.Care begleitet Sie sicher durch die österreichische Pflegefinanzierung.

Das Sinta-Prinzip der Eigenverantwortung

Förderungen & Pflegegeld: Betreuung zuhause ist eine persönliche und finanzielle Entscheidung. Deshalb ist Sinta.Care auch bei diesem Thema klar und transparent.

 

Pflegegeld, staatliche Zuschüsse und steuerliche Entlastungen sind persönliche Ansprüche der betreuten beziehungsweise anspruchsberechtigten Person. Sie werden nicht an Sinta.Care ausbezahlt, sondern direkt an die jeweilige anspruchsberechtigte Person.

Sinta.Care übernimmt keine rechtliche Antragstellung in Ihrem Namen. Wir unterstützen Sie jedoch bei der Vorbereitung: mit klaren Vertragsunterlagen, nachvollziehbaren Nachweisen, einer strukturierten Übersicht und einer verständlichen Einordnung der zuständigen Stellen.

 

Das Pflegegeld: die sieben Stufen der Unterstützung:

  • Das Pflegegeld ist eine pauschale Geldleistung zur teilweisen Abdeckung pflegebedingter Mehraufwendungen.
  • Es wird 12-mal jährlich, steuerfrei und einkommensunabhängig ausbezahlt.
  • Voraussetzung ist grundsätzlich ein entsprechend festgestellter Pflegebedarf.

Pflegegeldstufe 1:

mehr als 65 Stunden Pflegebedarf pro Monat / monatlicher Betrag ab 1.1.2026: 206,20 EUR

Pflegegeldstufe 2:

mehr als 95 Stunden Pflegebedarf pro Monat / monatlicher Betrag ab 1.1.2026: 380,30 EUR

Pflegegeldstufe 3:

mehr als 120 Stunden Pflegebedarf pro Monat / monatlicher Betrag ab 1.1.2026: 592,60 EUR

Pflegegeldstufe 4:

mehr als 160 Stunden Pflegebedarf pro Monat / monatlicher Betrag ab 1.1.2026: 888,50 EUR

Pflegegeldstufe 5:

mehr als 180 Stunden Pflegebedarf pro Monat bei außergewöhnlichem Pflegeaufwand

Monatlicher Betrag ab 1.1.2026: 1.206,90 EUR

Pflegegeldstufe 6:

mehr als 180 Stunden Pflegebedarf pro Monat bei besonders hohem Betreuungsbedarf

Monatlicher Betrag ab 1.1.2026: 1.685,40 EUR

Pflegegeldstufe 7:

mehr als 180 Stunden Pflegebedarf pro Monat bei schwerster Beeinträchtigung

Monatlicher Betrag ab 1.1.2026: 2.214,80 EUR

 

Der Zuschuss zur 24-Stunden-Betreuung

Zusätzlich zum Pflegegeld kann unter bestimmten Voraussetzungen ein staatlicher Zuschuss zur 24-Stunden-Betreuung möglich sein.

Wichtig: Diese Förderung setzt voraus, dass die Betreuung tatsächlich als 24-Stunden-Betreuung im Sinn des Hausbetreuungsgesetzes organisiert ist.

Bei selbstständigen Betreuungskräften beträgt die Förderung derzeit 400 EUR pro Monat und Betreuungskraft, maximal 800 EUR pro Monat bei zwei Betreuungskräften. Bei unselbstständigen Betreuungskräften beträgt sie 800 EUR pro Monat und Betreuungskraft, maximal 1.600 EUR pro Monat bei zwei Betreuungskräften.

Typische Voraussetzungen sind unter anderem Pflegegeld zumindest ab Stufe 3, ein gesetzlich relevanter Betreuungsumfang, die Einhaltung der Einkommensgrenzen sowie erforderliche Qualifikationen beziehungsweise Nachweise der Betreuungskraft. Ob eine Förderung im konkreten Fall möglich ist, hängt immer von der individuellen Situation ab.

 

Die steuerliche Entlastung

Pflege- und Betreuungskosten können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Dazu können etwa Kosten für Betreuungspersonal, Vermittlungskosten oder andere unmittelbar pflegebedingte Aufwendungen zählen. Steuerfreie Leistungen wie Pflegegeld oder Zuschüsse sind dabei grundsätzlich abzuziehen.

Sinta.Care ersetzt keine Steuerberatung. Wir unterstützen Sie jedoch dabei, die erforderlichen Unterlagen geordnet und nachvollziehbar aufzubereiten.

Beispiel: Sinta.Lebensanker

Beispielhafte Rechnung für 28 Tage:

Sinta.Lebensanker: 5.740 EUR / 28 Tage
abzüglich Pflegegeld Stufe 4: 888,50 EUR
abzüglich möglicher Zuschuss zur 24-Stunden-Betreuung: 800 EUR

Möglicher verbleibender Eigenaufwand: 4.051,50 EUR

Eine mögliche zusätzliche steuerliche Entlastung ist in dieser Beispielrechnung noch nicht berücksichtigt.

Die tatsächliche Förderhöhe und die tatsächliche finanzielle Entlastung hängen immer vom konkreten Einzelfall, der Betreuungsform und der persönlichen Einkommens- beziehungsweise Steuersituation ab.

 

Unser Beitrag

Sinta.Care verspricht keine Förderung und gibt keine pauschalen Förderzusagen.

Wir sorgen für Klarheit: durch transparente Unterlagen, nachvollziehbare Vertragsstrukturen, geordnete Nachweise und eine verständliche Vorbereitung der nächsten Schritte.

Sinta.Care steht für finanzielle Klarheit, menschliche Begleitung und ein Betreuungssystem, das auch organisatorisch nachvollziehbar bleibt.
 

 

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