Förderungen & finanzielle Entlastung in Wien
für Sinta.Care-Kunden! Schön, dass Sie da sind.
Wenn man Betreuung organisiert, denkt man automatisch auch an die Kosten. Auf dieser Seite finden Sie kurz, klar und SintaCare-bezogen, welche staatlichen Leistungen Ihre Ausgaben spürbar entlasten können – und wie Sie diese beantragen.
Wichtig vorweg:
Sinta.Care ist eine private Betreuungsagentur. Wir verrechnen direkt mit Ihnen. Wir haben keine Kooperation mit dem FSW und erhalten keine Fördergelder.
Wir erklären Ihnen gern, welche Entlastungen möglich sind – beantragen müssen Sie diese jedoch selbst bei den zuständigen Stellen.
1) Welche Entlastungen sind für Sinta.Care-Kunden am wichtigsten?
a.) Pflegegeld (bundesweit) – die häufigste Finanzierungshilfe:
Pflegegeld ist eine monatliche Zahlung (Pflegestufe 1–7) und wird häufig genutzt, um private Betreuung zuhause – wie Sinta.Care – mitzufinanzieren.
Pflegegeld-Beträge ab 1. Jänner 2026 (monatlich, netto):
Stufe 1: 206,20 €
Stufe 2: 380,30 €
Stufe 3: 592,60 €
Stufe 4: 888,50 €
Stufe 5: 1.206,90 €
Stufe 6: 1.685,40 €
Stufe 7: 2.214,80 €
So wirkt das bei Sinta.Care praktisch:
Viele Familien verwenden Pflegegeld als fixen monatlichen Beitrag, um unsere Module (Besuche, Tagesblöcke, Wochenendhilfe) besser finanzieren zu können.
b.) 24-Stunden-Betreuung – Bundesförderung bei angestellten Betreuungspersonen
Diese Förderung ist nur relevant, wenn wirklich eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung notwendig ist. Für Sinta.Care ist dabei wichtig: Wir arbeiten mit angestellten Betreuungskräften.
Förderhöhe bei angestellten Betreuungspersonen:
800 € pro Monat pro Betreuungsperson, maximal 1.600 € pro Monat (bei zwei Betreuungspersonen)
Wichtige Basis-Voraussetzungen (Kurzfassung):
Pflegegeld ab Stufe 3, 24-Stunden-Betreuung ist erforderlich, Einkommensgrenzen werden geprüft (Details in den offiziellen Richtlinien)
2) Wie beantrage ich Pflegegeld in Wien?
Schritt 1: Pflegegeld-Antrag stellen
Offizielle Informationen und Einstieg:
Schritt 2: Begutachtung
Der Pflegebedarf wird im Rahmen einer Begutachtung festgestellt (typisch im häuslichen Umfeld).
Schritt 3: Bescheid & Auszahlung
Sie erhalten einen Bescheid mit Pflegestufe und Betrag.
Tipp, der wirklich hilft:
Notieren Sie 7–14 Tage lang, wo konkret Hilfe gebraucht wird (Körperpflege, Mobilität, Essen/Trinken, Medikamente, Nacht, Demenz/Orientierung). Das macht die Situation bei der Begutachtung greifbar.
3) Wie beantrage ich die 24-Stunden-Förderung (angestellte Betreuung)?
Der Antrag läuft über das Sozialministeriumservice. Offizielle Seite inkl. Antragsweg:
Wichtig: Diese Förderung ist nicht für stundenweise Besuche gedacht, sondern für echte 24-Stunden-Konstellationen.
4) Unterstützt SintaCare beim Förder-Papierkram?
Wir unterstützen so, dass es für Sie übersichtlich wird:
Wir erklären, ob für Ihre Situation eher Pflegegeld-Mitfinanzierung (Module) oder eine 24-Stunden-Lösungsinnvoll ist.
Wir geben Ihnen eine klare Checkliste, welche Unterlagen typischerweise benötigt werden.
Wir helfen Ihnen, die Situation verständlich zu strukturieren.
Wichtig: Die Antragstellung und Kommunikation mit Behörden erfolgt durch Sie bzw. Ihre Familie. Die Entscheidung trifft immer die zuständige Stelle.
5) Warum nennen wir hier keine SintaCare-Preise?
Weil Betreuung immer vom Alltag abhängt (Zeiten, Rhythmus, Bedarf). Unsere Module sind klar – die passende Kombination legen wir im Erstgespräch fest. Pflegegeld und Förderungen sind dabei finanzielle Entlastungen, die Ihre Entscheidung leichter machen können.
Erstgespräch vereinbaren: Wir klären Ihre Situation – und zeigen Ihnen, welche finanziellen Entlastungen realistisch sind, damit Betreuung zuhause gut leistbar bleibt.