Förderungen & finanzielle Entlastung in Wien

für Sinta.Care-Kunden! Schön, dass Sie da sind.

Wenn man Betreuung organisiert, denkt man automatisch auch an die Kosten. Auf dieser Seite finden Sie kurz, klar und SintaCare-bezogen, welche staatlichen Leistungen Ihre Ausgaben spürbar entlasten können – und wie Sie diese beantragen.

 

Wichtig vorweg:

Sinta.Care ist eine private Betreuungsagentur. Wir verrechnen direkt mit Ihnen. Wir haben keine Kooperation mit dem FSW und erhalten keine Fördergelder.

Wir erklären Ihnen gern, welche Entlastungen möglich sindbeantragen müssen Sie diese jedoch selbst bei den zuständigen Stellen.

 

1) Welche Entlastungen sind für Sinta.Care-Kunden am wichtigsten?

a.) Pflegegeld (bundesweit) – die häufigste Finanzierungshilfe: 

Pflegegeld ist eine monatliche Zahlung (Pflegestufe 1–7) und wird häufig genutzt, um private Betreuung zuhause – wie Sinta.Care – mitzufinanzieren. 

Pflegegeld-Beträge ab 1. Jänner 2026 (monatlich, netto): 

Stufe 1: 206,20 €

Stufe 2: 380,30 €

Stufe 3: 592,60 €

Stufe 4: 888,50 €

Stufe 5: 1.206,90 €

Stufe 6: 1.685,40 €

Stufe 7: 2.214,80 €

 

So wirkt das bei Sinta.Care praktisch:

Viele Familien verwenden Pflegegeld als fixen monatlichen Beitrag, um unsere Module (Besuche, Tagesblöcke, Wochenendhilfe) besser finanzieren zu können.

 

b.) 24-Stunden-Betreuung – Bundesförderung bei angestellten Betreuungspersonen

Diese Förderung ist nur relevant, wenn wirklich eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung notwendig ist. Für Sinta.Care ist dabei wichtig: Wir arbeiten mit angestellten Betreuungskräften.

 

Förderhöhe bei angestellten Betreuungspersonen: 

800 € pro Monat pro Betreuungsperson, maximal 1.600 € pro Monat (bei zwei Betreuungspersonen)

 

Wichtige Basis-Voraussetzungen (Kurzfassung): 

Pflegegeld ab Stufe 3, 24-Stunden-Betreuung ist erforderlich, Einkommensgrenzen werden geprüft (Details in den offiziellen Richtlinien)

 

2) Wie beantrage ich Pflegegeld in Wien?

Schritt 1: Pflegegeld-Antrag stellen

Offizielle Informationen und Einstieg: 

Schritt 2: Begutachtung

Der Pflegebedarf wird im Rahmen einer Begutachtung festgestellt (typisch im häuslichen Umfeld). 

Schritt 3: Bescheid & Auszahlung

Sie erhalten einen Bescheid mit Pflegestufe und Betrag. 

Tipp, der wirklich hilft:

Notieren Sie 7–14 Tage lang, wo konkret Hilfe gebraucht wird (Körperpflege, Mobilität, Essen/Trinken, Medikamente, Nacht, Demenz/Orientierung). Das macht die Situation bei der Begutachtung greifbar.

 

3) Wie beantrage ich die 24-Stunden-Förderung (angestellte Betreuung)?

Der Antrag läuft über das Sozialministeriumservice. Offizielle Seite inkl. Antragsweg: 

Wichtig: Diese Förderung ist nicht für stundenweise Besuche gedacht, sondern für echte 24-Stunden-Konstellationen.

 

4) Unterstützt SintaCare beim Förder-Papierkram?

Wir unterstützen so, dass es für Sie übersichtlich wird:

Wir erklären, ob für Ihre Situation eher Pflegegeld-Mitfinanzierung (Module) oder eine 24-Stunden-Lösungsinnvoll ist.

Wir geben Ihnen eine klare Checkliste, welche Unterlagen typischerweise benötigt werden.

Wir helfen Ihnen, die Situation verständlich zu strukturieren.

Wichtig: Die Antragstellung und Kommunikation mit Behörden erfolgt durch Sie bzw. Ihre Familie. Die Entscheidung trifft immer die zuständige Stelle.

 

5) Warum nennen wir hier keine SintaCare-Preise?

Weil Betreuung immer vom Alltag abhängt (Zeiten, Rhythmus, Bedarf). Unsere Module sind klar – die passende Kombination legen wir im Erstgespräch fest. Pflegegeld und Förderungen sind dabei finanzielle Entlastungen, die Ihre Entscheidung leichter machen können.

 

Erstgespräch vereinbaren: Wir klären Ihre Situation – und zeigen Ihnen, welche finanziellen Entlastungen realistisch sind, damit Betreuung zuhause gut leistbar bleibt.

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