Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – 
Sinta.Care GmbH 

Stand: 11.02.2026

 

1. Anbieter, Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

1.1 Anbieterin dieser Leistungen ist die Sinta.Care GmbH, Georg-Kropp-Straße 44, 5020 Salzburg, Österreich („Sinta.Care“).

1.2 Diese AGB gelten für sämtliche Verträge über Betreuungs- und Pflegeleistungen (Personenbetreuung) zwischen Sinta.Care und Kundinnen/Kunden („Kunde“) in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

1.3 Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Sinta.Care deren Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

1.4 Verbraucher ist jede Person, die nicht als Unternehmer handelt.

1.5 Einsatz/Termin ist eine konkret vereinbarte Betreuungseinheit (Datum, Uhrzeit, Dauer).

1.6 Einsatzwert ist das Entgelt, das für den jeweiligen Einsatz/Termin gemäß Angebot/Preisblatt (inkl. Zuschlägen) anfällt.

 

2. Leistungsgegenstand / Grundstruktur der Leistung

2.1 Sinta.Care erbringt Leistungen im Bereich Personenbetreuung im häuslichen Umfeld und/oder in anderen vereinbarten Betreuungssituationen.

2.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus:

dem individuellen Angebot von Sinta.Care,

der Leistungsbeschreibung des gewählten Moduls (sofern vereinbart),

der schriftlichen Beauftragung/Auftragsbestätigung (E-Mail ausreichend).

2.3 Sinta.Care schuldet eine sorgfältige Leistung nach den anerkannten fachlichen Standards, jedoch keinen bestimmten Erfolg (z. B. Heilung, Besserung eines Krankheitsbildes), soweit gesetzlich zulässig.

 

3. Vertragsabschluss (keine Online-Buchung)

3.1 Die Darstellung von Leistungen auf der Website stellt kein verbindliches Angebot, sondern eine unverbindliche Leistungsinformation dar.

3.2 Ein Vertrag kommt zustande durch:

a) Anfrage des Kunden (Telefon/E-Mail/Websiteformular),

b) Übermittlung eines konkreten Angebots durch Sinta.Care,

c) Annahme des Angebots durch den Kunden (schriftlich/elektronisch),

d) Auftragsbestätigung durch Sinta.Care oder Beginn der Leistung.

3.3 Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt).

 

4. Einsatzplanung, Austausch von Personal, Leistungserbringung

4.1 Sinta.Care plant Einsätze nach Bedarf und Verfügbarkeit.

4.2 Sinta.Care ist berechtigt, Betreuungskräfte aus sachlichen Gründen auszutauschen (z. B. Krankheit, Urlaub, Qualitäts-/Kontinuitätsmanagement), sofern der vereinbarte Leistungsstandard eingehalten wird.

4.3 Zeitfenster: Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt für die Ankunft der Betreuungskraft ein Zeitfenster von ± 30 Minuten (verkehrs- und witterungsbedingt).

 

5. Qualifikation des Personals / Leistungsgrenzen (Pflegeassistenz, DGKP)

5.1 Sinta.Care beschäftigt Betreuungskräfte überwiegend als Pflegeassistentinnen/Pflegeassistenten. Je nach Bedarf und Vereinbarung können auch diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen (DGKP) eingesetzt werden.

5.2 Tätigkeiten von Pflegeassistenz erfolgen ausschließlich im gesetzlichen Kompetenzbereich nach GuKG; insbesondere umfasst der Tätigkeitsbereich der Pflegeassistenz die Durchführung bestimmter Pflegemaßnahmen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und Übertragungen.

5.3 Medizinische Maßnahmen / Behandlungspflege (z. B. Tätigkeiten, die ärztliche Anordnung/Delegation oder eine höhere Qualifikation voraussetzen) werden nur erbracht, wenn

a) die dafür erforderliche Qualifikation vorliegt (z. B. DGKP) und

b) die Maßnahme im rechtlich zulässigen Rahmen angeordnet/übertragen ist.

5.4 Sinta.Care erbringt keine ärztliche Diagnostik und keine Leistungen, die ausschließlich Ärztinnen/Ärzten oder anderen Berufsgruppen vorbehalten sind.

5.5 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass nicht vereinbarte bzw. rechtlich nicht zulässige Tätigkeiten von Sinta.Care nicht geschuldet sind; erforderlichenfalls sind solche Leistungen durch geeignete externe Gesundheitsdienste zu organisieren.

 

6. Mitwirkungspflichten des Kunden / Sicherheit

6.1 Der Kunde stellt alle für die Betreuung erforderlichen Informationen vollständig, richtig und aktuell zur Verfügung (z. B. gesundheitliche Risiken, Mobilität, Sturzgefahr, Infektionen, Medikation, Allergien, Notfallkontakte, Zugangssituation).

6.2 Der Kunde sorgt für sichere Arbeitsbedingungen (Beleuchtung, Hygiene, geeignete Hilfsmittel, sichere Umgebung) und für einen zumutbaren Arbeitsplatz.

6.3 Bei akuter Gefahr (z. B. aggressives Verhalten, unzumutbare hygienische Bedingungen, erhebliche Sicherheitsrisiken) ist Sinta.Care berechtigt, Leistungen auszusetzen oder abzubrechen; Entgeltansprüche für bereits erbrachte Leistungen bleiben unberührt.

 

7. Entgelte, Zuschläge, Abrechnung, Fälligkeit

7.1 Maßgeblich sind die im Angebot vereinbarten Entgelte bzw. das aktuelle Preisblatt.

7.2 Zuschläge (z. B. Nacht-, Sonn-/Feiertags-, kurzfristige Ad-hoc-Einsätze) gelten nur, wenn sie im Angebot/Preisblatt ausgewiesen oder ausdrücklich vereinbart sind.

7.3 Abrechnung erfolgt – je nach Vereinbarung – monatlich, pro Einsatz oder nach Stunden; Grundlage ist die Einsatzplanung bzw. Leistungsdokumentation.

7.4 Rechnungen sind binnen 7 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.

7.5 Bei Zahlungsverzug ist Sinta.Care berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen sowie angemessene Mahnspesen zu verlangen und Leistungen bis zur Begleichung offener Forderungen auszusetzen.

 

8. Storno, Terminabsagen, Ausfallkosten, Nichterscheinen 

8.1 Grundsatz (pauschalierter Schadenersatz)

8.1.1 Sagt der Kunde einen bereits bestätigten Einsatz/Termin ab oder macht er die Durchführung unmöglich, entstehen Sinta.Care regelmäßig Kosten (Personaldisposition, Lohnkosten, organisatorischer Aufwand, entgangene Einsatzmöglichkeit).

8.1.2 Für solche Fälle vereinbaren die Parteien – soweit gesetzlich zulässig – einen pauschalierten Schadenersatz (Stornogebühr). Pauschalierungen sind grundsätzlich zulässig, müssen jedoch sachlich begründet sein und dürfen Verbraucher nicht gröblich benachteiligen.

8.1.3 Nachweis geringeren Schadens / ersparte Aufwendungen: Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis offen, dass Sinta.Care kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Sinta.Care rechnet ersparte Aufwendungen an, soweit diese tatsächlich erspart wurden. (Transparenz zur Verbraucherfairness.)

 

8.2 Storno-Sätze nach Vorlaufzeit 

Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Einlangens der Stornierung bei Sinta.Care (E-Mail oder telefonisch).

 

A) Einzeltermine / einzelne Einsätze

Storno mehr als 72 Stunden vor Einsatzbeginn: 0% des Einsatzwertes (kostenfrei).

Storno 72 bis 24 Stunden vor Einsatzbeginn: 30% des Einsatzwertes.

Storno 24 bis 12 Stunden vor Einsatzbeginn: 60% des Einsatzwertes.

Storno weniger als 12 Stunden vor Einsatzbeginn: 90% des Einsatzwertes.

No-Show / Zutritt nicht möglich (Betreuungskraft steht vor Ort, Leistung kann nicht erbracht werden): 100% des Einsatzwertes zzgl. allfälliger, im Angebot ausgewiesener Anfahrts-/Bereitstellungskosten.

 

B) Serien-/Wochenpläne / wiederkehrende Einsätze

8.2.1 Werden wiederkehrende Einsätze (z. B. wöchentlich) im Rahmen eines Moduls geplant, gelten die obigen Sätze pro abgesagtem Einsatz.

8.2.2 Zusätzlich gilt: Werden innerhalb eines Kalendermonats mehr als 20% der geplanten Einsätze vom Kunden storniert, kann Sinta.Care – nach vorheriger schriftlicher Information – den Vertrag dispositorisch neu kalkulieren (z. B. Anpassung des Einsatzplans, Umstellung auf kürzere Bestätigungsfenster oder Umstellung auf Einzelabrechnung), weil die Personalbindung sonst wirtschaftlich unzumutbar wird.

 

8.3 Mindestdauer / kurzfristige Reduktion der Einsatzdauer

8.3.1 Sofern nicht anders vereinbart, gilt pro Einsatz eine Mindestdauer von 3 Stunden.

8.3.2 Reduziert der Kunde die Einsatzdauer nach Bestätigung kurzfristig, gilt diese Reduktion als Teilstorno:

Reduktion mehr als 24 Stunden vor Beginn: Abrechnung nach neuer Dauer.

Reduktion weniger als 24 Stunden vor Beginn: Abrechnung mindestens der bestätigten Mindestdauer bzw. der ursprünglich bestätigten Dauer abzüglich jener Stunden, die Sinta.Care nachweislich anderweitig verwerten konnte.

 

8.4 Sonderfall: Krankheitsbedingte Absage des Kunden

8.4.1 Bei krankheitsbedingter Absage gelten grundsätzlich die Storno-Sätze gemäß 8.2.

8.4.2 Aus Kulanz kann Sinta.Care – ohne Rechtsanspruch – einmalig pro Quartal eine Umbuchung anbieten (Terminverschiebung statt Storno), sofern dies disponibel ist.

 

8.5 Absage durch Sinta.Care

8.5.1 Muss Sinta.Care einen Einsatz aus Gründen absagen, die Sinta.Care zu vertreten hat, entsteht dem Kunden kein Entgeltanspruch für den abgesagten Einsatz.

8.5.2 Sinta.Care bemüht sich um geeigneten Ersatz (z. B. Austauschpersonal).

8.5.3 Höhere Gewalt (z. B. Naturereignisse, behördliche Maßnahmen) bleibt vorbehalten.

 

9. Vertragsdauer, Kündigung, Beendigung

9.1 Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem Angebot (z. B. laufend monatlich) oder einer vereinbarten Mindestlaufzeit.

9.2 Laufende Verträge können – sofern nichts Abweichendes vereinbart – mit 14 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.

9.3 Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ist möglich, insbesondere bei Zahlungsverzug, wiederholter No-Show, erheblichen Sicherheitsrisiken, schwerer Mitwirkungsverletzung oder unzumutbaren Bedingungen.

 

10. Haftung

10.1 Sinta.Care haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt.

10.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Sinta.Care nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

10.3 Sinta.Care haftet nicht für Schäden, die auf unrichtige/unvollständige Angaben des Kunden, fehlende Mitwirkung oder Anweisungen Dritter zurückzuführen sind.

 

11. Qualitätssicherung / Dokumentation

11.1 Sinta.Care kann zum Zweck der Qualitätssicherung angemessene Dokumentation führen (Einsatzzeiten, Leistungsnachweise) und Rückmeldungen einholen – jeweils datenschutzkonform.

 

12. Datenschutz / Cookies

12.1 Es gilt die Datenschutzerklärung der Website.

12.2 Cookies/Tracking (z. B. IONOS SiteAnalytics) sowie externe Inhalte (YouTube-Video, Google Maps) werden – soweit erforderlich – erst nach Einwilligung verarbeitet.

 

13. Verbraucherinformation: Rücktrittsrecht (FAGG)

13.1 Bei Fernabsatz- oder Außergeschäftsraumverträgen besteht für Verbraucher grundsätzlich ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen, sofern keine Ausnahme greift und korrekt belehrt wurde.

13.2 Verlangt der Kunde ausdrücklich den Beginn der Dienstleistung vor Ablauf der Rücktrittsfrist, kann bei Rücktritt zeitanteiliger Wertersatz nach gesetzlichen Vorgaben anfallen; bei vollständiger Leistungserbringung kann das Rücktrittsrecht erlöschen.

 

14. Änderungen der AGB

14.1 Sinta.Care kann diese AGB aus sachlichen Gründen anpassen (z. B. Gesetzesänderungen). Für bestehende Verträge gelten Änderungen nur, wenn sie dem Kunden mitgeteilt werden und zwingende Verbraucherschutzbestimmungen gewahrt bleiben.

 

15. Schlussbestimmungen

15.1 Es gilt österreichisches Recht.

15.2 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände; für Unternehmer ist – soweit zulässig – Salzburg Gerichtsstand.

15.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Rest wirksam.

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